Betreutes Wohnen mit Kind
Angegliedert an eine vollzeitbetreute Einrichtung der Wohnplattform stehen vier kindgerechte, voll möblierte Kleinwohnungen (mit Kochnische, eigenem Badezimmer, einem gemeinschaftlich genutzten Spielzimmer und einem Garten mit Kinderspielplatz) in einer Wohngemeinschaft mit einer zusätzlichen Gemeinschaftsküche für psychisch beeinträchtigte Mütter oder Väter und deren Kind zur Verfügung.
Zielgruppe
Die alleinerziehenden Mütter bzw. Väter müssen die Basiskompetenzen zur Versorgung und Erziehung ihres Kindes mitbringen. Notwendige Unterstützungen dafür werden in Kooperation mit dem Jugendamt des Sozialraumes 1 organisiert. Wichtige Voraussetzungen für die Betreuung sind neben der Freiwilligkeit ein entsprechender Betreuungsbedarf sowie die Fähigkeit und der Wunsch in einer Gemeinschaftswohnform zu leben.
Das Kind sollte bei Eintritt in die Betreuung nicht älter als vier Jahre sein (Ausnahme: Kind wohnt nicht dauerhaft beim betreuten Elternteil). Auch schwangere Frauen oder Personen, deren Kind(er) auf einem Pflegeplatz leben, können sich für einen Betreuungsplatz in dieser Wohngruppe bewerben. Bei einer Unterbringung des Kindes auf einem Pflegeplatz ist eine aktuelle Besuchsregelung mit mindestens zwei Kontakten im Monat eine Grundvoraussetzung.
Betreuung
Die sozialpsychiatrische Betreuung der Mütter oder Väter erfolgt durch ein multiprofessionelles Team. Wir bieten Unterstützung bei der Tagesstrukturierung an (sowohl für den Elternteil als auch das Kind), unterstützen bei der Suche einer adäquaten Kinderbetreuung und helfen bei der Klärung und Durchsetzung von finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten. Ziele der Betreuung sind die Förderung der Selbständigkeit, Vermeidung von massiven psychischen Krisen, Erwerb und Ausweitung von sozialen Ressourcen sowie die Aufrechterhaltung oder Verbesserung der Eltern-Kind-Beziehung.
Rund um die Uhr ist mindestens eine Betreuungsperson im Haus anwesend. Dadurch können Unterstützungsangebote rasch und unmittelbar erfolgen. Art und Ausmaß der Betreuung richtet sich nach dem Bedarf der Bewohner*innen.
Die Betreuung, Beaufsichtigung und Versorgung der Kinder wird von den Müttern/Vätern selbst übernommen.
Finanzierung
Die Miet- sowie Lebenshaltungskosten werden von den Bewohner*innen selbst getragen. Die Betreuungskosten werden aus Tagsätzen nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz und durch die Stadt Graz sowie den Gesundheitsfonds Steiermark finanziert. Wir unterstützen bei der Antragstellung und beraten bei der Sicherung des Lebensunterhaltes.
Kontakt und Aufnahmeverfahren
Bei Interesse an unserem Angebot kontaktieren Sie bitte telefonisch unsere Erstinformationsstelle unter der Telefonnummer (0316) 22 50 68
Unsere Journaldienstzeiten sind:
Montag bis Freitag: 9:00 – 18:00 Uhr
Außerhalb des Journaldienstes können Sie eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! schicken.