In unserem sozialpsychiatrischen vollzeitbetreuten Wohnhaus stehen vier kindgerechte, voll möblierte Kleinwohnungen (mit Kochnische, eigenem Badezimmer, einem gemeinschaftlich genutzten Spielzimmer und einem Garten mit Kinderspielplatz) in einer Wohngemeinschaft mit extra Gemeinschaftsküche für psychisch kranke Mütter oder Väter und deren Kind zur Verfügung.
Aufnahmekriterien
Ausnahme: Kind wohnt nicht dauerhaft beim betreuten Elternteil
Auch schwangere Frauen oder Personen, deren Kind(er) sich auf einem Pflegeplatz befindet/n, können sich bewerben. Bei einer Unterbringung des Kindes auf einem Pflegeplatz ist eine aktuelle Besuchsregelung eine wichtige Grundvoraussetzung.
Wichtig: Erziehungsberechtigte mit mehreren Kindern, die dauerhaft bei ihnen leben, können aufgrund der Wohnungsgröße nicht aufgenommen werden.
Voraussetzungen
Die Mütter bzw. Väter müssen die Basiskompetenzen zur Versorgung und Erziehung ihres Kindes mitbringen. Notwendige Unterstützungen werden in Kooperation mit den Jugendamtssozialarbeiter:innen des Sozialraums 1 organisiert.
Wichtige Voraussetzungen:
- * Freiwilligkeit
- * Entsprechender Betreuungsbedarf
- * Wunsch, in einer Gemeinschaftswohnform zu leben
Betreuungsangebot
Die Betreuung erfolgt über ein multiprofessionelles Team und umfasst:
- Sozialpsychiatrische Betreuung
- Unterstützung bei der Tagesstrukturierung (sowohl für den Elternteil als auch das Kind)
- Hilfe bei der Suche einer adäquaten Kinderbetreuung
- Klärung und Durchsetzung von finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten
- Begleitung zu Ämtern und Behörden
- Konfliktregelung
- Vernetzung und Begleitung zu anderen professionellen Einrichtungen
- Erkennen und (Weiter-)Entwicklung von Ressourcen
- Krisenintervention und Krisenmanagement
- Psychische Stabilisierung, Entwicklung von Perspektiven und Ressourcen sowie Vermeidung von stationären Aufenthalten
24/7 Betreuung
Rund um die Uhr ist mindestens eine Betreuungsperson im Haus anwesend
Individuelle Betreuung
Art und Ausmaß der Betreuung richtet sich nach dem Bedarf der Bewohner:innen
Ziele der Betreuung
- * Förderung der Selbständigkeit
- * Vermeidung von massiven psychischen Krisen
- * Erwerb und Ausweitung von sozialen Kompetenzen
- * Aufrechterhaltung oder Verbesserung der Eltern-Kind-Beziehung
Aufenthaltsdauer & Finanzierung
Aufenthaltsdauer: Die Aufenthaltsdauer richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Es handelt sich jedoch nicht um eine kurzzeitige Krisenunterbringung. Die Betreuung endet aufgrund der räumlichen Gegebenheiten spätestens mit dem Schuleintritt des Kindes.
Finanzierung: Die Miet- sowie Lebenserhaltungskosten werden von den betreuten Bewohner:innen selbst getragen. Die Betreuungskosten werden aus Tagsätzen nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz finanziert.
Kontakt & Aufnahmeverfahren
Für weitere Auskünfte oder konkrete Anfragen stehen wir interessierten Müttern/Vätern oder Zuweiser:innen gerne zur Verfügung.
Mo.-Do.: 9:00 - 18:00 Uhr
Fr.: 9:00 - 12:00 Uhr E-Mail: vg2.wohnhaus@wohnplattform.at