Betreutes Wohnen mit Kind
Region Graz

Angegliedert an eine vollzeitbetreute Einrichtung der Wohnplattform stehen vier kindgerechte, voll möblierte Kleinwohnungen (mit Kochnische, eigenem Badezimmer, einem gemeinschaftlich genutzten Spielzimmer und einem Garten mit Kinderspielplatz) in einer Wohngemeinschaft mit einer zusätzlichen Gemeinschaftsküche für psychisch beeinträchtigte Mütter oder Väter und deren Kind zur Verfügung.

Zielgruppe

Die Mütter bzw. Väter müssen die Basiskompetenzen zur Versorgung und Erziehung ihres Kindes mitbringen. Notwendige Unterstützungen dafür werden bei Bedarf in Kooperation mit dem Jugendamt des Sozialraumes 1 organisiert. Wichtige Voraussetzungen für die Betreuung sind neben der Freiwilligkeit ein entsprechender Betreuungsbedarf sowie der Wunsch, in einer Gemeinschaftswohnform zu leben. Das Kind sollte bei Eintritt in die Betreuung nicht älter als vier Jahre sein (Ausnahme: Kind wohnt nicht dauerhaft beim betreuten Elternteil). Auch schwangere Frauen oder Personen, deren Kind(er) auf einem Pflegeplatz leben, können sich für einen Betreuungsplatz in dieser Wohngruppe bewerben. Bei einer Unterbringung des Kindes auf einem Pflegeplatz ist eine aktuelle Besuchsregelung mit mindestens zwei Kontakten im Monat eine Grundvoraussetzung.

Betreuung

Die sozialpsychiatrische Betreuung der Mütter oder Väter erfolgt durch ein multiprofessionelles Team. Wir bieten Unterstützung bei der Tagesstrukturierung an (sowohl für den Elternteil als auch das Kind) und unterstützen bei der Suche einer adäquaten Kinderbetreuung. Ebenso helfen wir bei der Klärung und Durchsetzung von finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten sowie bei der Existenzsicherung. Ziele der Betreuung sind die Förderung der Selbständigkeit, Vermeidung von massiven psychischen Krisen, Ausweitung von sozialen Ressourcen sowie die Aufrechterhaltung oder Verbesserung der Eltern-Kind-Beziehung. Rund um die Uhr ist mindestens eine Betreuungsperson im Haus anwesend. Dadurch können Unterstützungsangebote rasch und unmittelbar erfolgen. Art und Ausmaß der Betreuung richtet sich nach dem Bedarf der Bewohner:innen. Die Betreuung, Beaufsichtigung und Versorgung der Kinder wird von den Müttern/Vätern selbst übernommen.

Finanzierung

Die Miet- sowie Lebenshaltungskosten werden von den Bewohner:innen selbst getragen. Die Betreuungskosten werden aus Tagsätzen nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz und durch die Stadt Graz sowie den Gesundheitsfonds Steiermark finanziert. Wir unterstützen bei der Antragstellung und beraten bei der Sicherung des Lebensunterhaltes.

Kontakt

Bei Interesse an unserem Angebot kontaktieren Sie bitte telefonisch unsere Erstinformationsstelle unter der Telefonnummer (0316) 22 50 68

Unsere Journaldienstzeiten sind:

Montag bis Donnerstag:
von 9:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: von 9.00 bis 12:00 Uhr

Außerhalb des Journaldienstes können Sie eine E-Mail an vg2.wohnhaus@wohnplattform.at schicken.