Erstinformations-
und Clearingstelle

Die Beratungsstellen in Graz und in der Region Obersteiermark-OST stehen allen Menschen mit psychischen Problemen, deren Angehörigen und professionellen Helfer:innen für Fragen zu Wohn- und Betreuungsmöglichkeiten der Wohnplattform Steiermark zur Verfügung.

Journaldienstzeiten

Außerhalb der Journaldienstzeiten können Sie eine Nachricht am Anrufbeantworter hinterlassen. Sie werden sobald wie möglich zurückgerufen.

Anfragen können auch per E-mail an die Erstinformations- und Clearingsstelle geschickt werden.
Graz
Montag und Mittwoch von 10 bis 12 Uhr
Donnerstag von 15 bis 17 Uhr
Tel. 0316 / 22 88 81
info@wohnplattform.at
8010 Graz, Kaiserfeldgasse 13, 6. Stock
OBERSTEIERMARK-OST
Montag von 10 bis 12 Uhr
Donnerstag von 10 bis 12 Uhr
Tel. 03862 / 52431
info.kapfenberg@wohnplattform.at
8605 Kapfenberg, Wienerstraße 3
Betreutes Wohnen mit Kind
Montag bis Donnerstag von 9 bis 18 Uhr
Freitag von 9 bis 12 Uhr
Tel. 0316 / 22 50 68
vg2.wohnhaus@wohnplattform.at
8010 Graz, Kaiserfeldgasse 13, 6. Stock

Voraussetzungen
für eine Betreuung

Volljährigkeit

Freiwilligkeit

Sie leiden an einer psychischen Erkrankung und wollen Unterstützung:
  • bei der Führung eines möglichst eigenständigen Lebens in einem förderlichen Wohnumfeld

  • bei der Stabilisierung und Verbesserung des psychischen und sozialen Wohlbefindens

  • bei der Verringerung oder Vermeidung von stationären Aufenthalten

Sie haben Interesse
an unseren Angeboten?

Kontaktieren Sie unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Erstinformations- und Clearingstellen telefonisch oder per E-Mail!

Bei Bedarf können Sie auch einen Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren. Im persönlichen Gespräch klären wir mit Ihnen gemeinsam das für Sie passende betreute Wohn- und Betreuungsangebot.

Zuweiser für Wohnstart ist ausschließlich der Verein Neustart. Nähere Informationen finden sie unter Wohnstart.

Wichtige Unterlagen
für das Beratungsgespräch

Um das Beratungsgespräch optimal zu gestalten, bitten wir Sie, folgende Dokumente mitzubringen:
  • Aktuelle psychiatrische Befunde (falls vorhanden)

  • Beschluss für eine Erwachsenenvertretung

  • Nachweis über den Aufenthaltstitel (bei nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft)