Erstinformations- und Clearingstelle
Graz und Region Obersteiermark-OST
Die Beratungsstellen in Graz und in der Region Obersteiermark-OST stehen allen Menschen mit psychischen Problemen, deren Angehörigen und professionellen Helfern und Helferinnen für Fragen zu Wohn- und Betreuungsmöglichkeiten der Wohnplattform Steiermark zur Verfügung.
Sie erreichen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Erstinformations- und Clearingsstellen zu folgenden Journaldienstzeiten:
Graz

8010 Graz
Do: 15:00-17:00 Uhr
Obersteiermark-OST

8605 Kapfenberg
Do: 13:00-15:00 Uhr
Graz
8010 Graz
Do: 15:00-17:00 Uhr
Obersteiermark-OST
8605 Kapfenberg
Do: 13:00-15:00 Uhr
Außerhalb der Journaldienstzeiten können Sie eine Nachricht am Anrufbeantworter hinterlassen. Sie werden sobald wie möglich zurückgerufen.
Anfragen können auch per E-mail an die Erstinformations- und Clearingsstelle geschickt werden, diese werden dann sobald wie möglich beantwortet.
Was sind die Voraussetzungen für eine Betreuung durch die Wohnplattform Steiermark?
Sie leiden an einer psychischen Erkrankung und wollen Unterstützung
- bei der Führung eines möglichst eigenständigen Lebens in einem förderlichen Wohnumfeld
- bei der Stabilisierung und Verbesserung des psychischen und sozialen Wohlbefindens
- bei der Verringerung oder Vermeidung von stationären Aufenthalten
- Volljährigkeit
- Freiwilligkeit
Was erwartet Sie, wenn Sie Interessen an unseren Angeboten haben?
Bei Interesse an unserem betreuten Wohnangebot kontaktieren Sie bitte unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Erstinformations.- und Clearingstellen. Bei Bedarf können Sie auch einen Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren.
Im persönlichen Gespräch klären wir mit Ihnen gemeinsam das für Sie passende betreute Wohn- und Betreuungsangebot.
Zuweiser für Wohnstart ist ausschließlich der Verein Neustart. Nähere Informationen finden sie unter Wohnstart.
Was soll ich zum Beratungsgespräch mitnehmen?
Bringen Sie bitte aktuelle psychiatrische Befunde, wenn vorhanden, den Beschluss für eine Erwachsenenvertretung und bei Nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft den Nachweis über den Aufenthaltstitel mit.